Lehrerbenotung im Internet bleibt erlaubt

Nach einem verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 142/07).

http://bildungsklick.de/a/56989/lehrerbenotung-im-internet-bleibt-erlaubt/

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